Energie muss für alle erschwinglich sein

Die explodierenden Tarife für Strom und Gas und eine damit verbundene mögliche Abschaltung der Energieversorgung für zahlungsunfähige Haushalte sind den Menschen nicht zumutbar: bereits 2019 waren 28 % der Bevölkerung von Energiearmut betroffen – Coronakrise und Hochwasserkatastrophe haben die Situation weiter verschärft. Natürlich haben diese Faktoren nicht zuletzt Menschen in schwieriger sozialer Lage geschwächt – doch auch viele „Normalverdiener“ haben mit den steigenden Energiekosten zu kämpfen.
Um den sozialen Zusammenhalt zu wahren und für alle Bürger den finanziellen Zugang zur Energieversorgung zu gewährleisten, haben wir die beiden deutschsprachigen Abgeordneten im wallonischen Regionalparlament dazu aufgerufen, der im Bereich der Energieversorgung zuständigen Regierung der Wallonischen Region gegenüber zu intervenieren und folgende Ma nahmen zu befürworten:

  • Ein Verbot, bis zum 30. Juni 2022 die Energieversorgung in der Wallonie abzuschalten;
  • Ein Verbot, Budgetzähler anzubringen;
  • Bereits angebrachte Budgetzähler abzuschalten
Heizen, waschen, kochen… sind Grundbedürfnisse

Es ist nicht zumutbar, verschuldete Haushalte mit Budgetzählern auszustatten und diese von der Versorgung zu trennen, sobald sie ihre Energiekosten nicht im Voraus bezahlen können: Heizen, kochen oder waschen sind menschliche Grundbedürfnisse, deren Befriedigung keinen Aufschub duldet. Wir plädieren daher für die Unterstützung der Haushalte im Kampf gegen die Verschuldung und dafür, den Kunden die strukturelle Verminderung des Energieverbrauchs durch energetische Sanierungen zu ermöglichen.

„Konjunkturbedingt geschützte Kunden“

Einer Rückmeldung der Regionalabgeordneten Anne Kelleter (Ecolo) zufolge gewährt die Wallonische Region seit dem letzten Jahr den Status des „konjunkturbedingt geschützten Kunden bei Strom und Gas“. Dies ergänzend zum föderalen Sozialtarif, auf den Nutznießer mit Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE, frz. „BIM“-Statut) Anrecht haben.

Der Wallonischen Region zufolge hat der „konjunkturbedingt geschützte Kunde“, der seine Energierechnung nachweislich nicht zahlen kann, für einen Zeitraum von einem Jahr Anspruch auf den Sozialtarif für Strom und Gas. In einem solchen Fall wird der Vertrag mit dem kommerziellen Versorger ausgesetzt und der Kunde während dieses Jahres von seinem Netzbetreiber zum Sozialtarif beliefert. Diese Bestimmung soll es ermöglichen, die Energierechnung der betroffenen Kunden vorübergehend zu senken und ihnen so die Mittel geben, ihre fälligen Rechnungen anhand eines Tilgungsplans bei ihrem vertraglichen Versorger zu begleichen.

Weitere Informationen beim Sozialdienst

Jeder Kunde, der vom Sozialdienst eines SHZ oder vom Sozialdienst seiner Krankenkasse als Person anerkannt wird, die mit der Zahlung ihrer Energierechnung in Verzug ist, kann den Status als „konjunkturbedingt geschützter Kunden“ beantragen. Dies gilt auch für Haushalte, die von den Überschwemmungen im vergangenen Jahr betroffen waren. Zu weiteren Kriterien, die Anrecht auf dieses Statut gewähren, informiert Sie ihr Sozialarbeiter.

Wir möchten betroffene Personen bestärken, dieses Angebot zu nutzen und fordern die Politik dazu auf, Maßnahmen zur Erholung der Energiepreise und zur Bekämpfung von Energiearmut einzuleiten.